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 Kath. Stadtpfarramt
St. Lantpert

         

Dekanat
München-Freimann

 

 

 

       

 
Der Pfarrgemeinderat,
                 gewählt im März 2010 und seit dem 6. April 2010 im Amt.


Wir   sind ein   zukunftgerichtetes   „Unternehmen“    mit weltweiter  Verbreitung  und  einer  zweitausendjährigen  Tradition. Die Pfarrei St. Lantpert in Milbertshofen besteht seit 50 Jahren. Der Pfarrgemeinderat ist die von der Pfarrgemeinde gewählte  Vertretung des Volkes Gottes. Gemeinsam mit dem Pfarrer und weiteren pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berät der Pfarrgemeinderat alle,  Menschen und die Pfarrgemeinde betreffende Anliegen und gestaltet die gesellschaftliche und politische Ebene mit. Er beschließt Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung.                      
                                                                                                                   Ihr Pfarrgemeinderat von St. Lantpert
 
   
 


sitzend v.l.n.r.:Dr. Herbert Seidel, Delegierter im Dekanatsrat, Helga Klotz, Gabriele Eckardt, PGR-Vorsitzende, Lorenz Hopfenmüller(nicht mehr im PGR), Ursula Kohler, stehend v.l.n.r.: Gemeindereferentin Elisabeth Kammel, Dr. Barbara Wührer, Schriftführerin, Christina Schier, Jugendvertreterin, Kirchenmusiker Dr. Otmar Heinz, Karl-Heinz Kollmer, Lukas Ohler, Bildungsbeauftragter, Isabel Bülow, Jugendvertreterin und Bildungsbeauftragte, Dominik Heitzer, Dr. Eva Kovacs, Franz-Johann Schneider (stellv. PGR-Vors.), Georg Hartl (stellv. PGR-Vors.), Markus Stimmer (stellv. PGR-Vors.), Pfarrer Alois Spielberger, Alfons Blaschke, Gemeindereferentin Monika Hausmanninger-Förster


Profil und Selbstverständnis des Pfarrgemeinderats (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist das „Leitungs- und Beratungsgremium der Pfarrei.  Durch eine demokratische Wahl überträgt  die  Pfarrgemeinde  den  Mitgliedern  des  Pfarrgemeinderats  das Mandat, Verantwortung für das Ganze der Pfarrei zu übernehmen. Im  „pluralen  Feld“  des  Glaubenszeugnisses und  ehrenamtlichen Engagements  in   einer  Pfarrei  ist   der  Pfarrgemeinderat  das  Gremium,  in  dem  zum einen die vielfältigen Dienste  in  Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und  vernetzt  werden und zum anderen nach  den    Herausforderungen   und      Aufgaben   in  Gesellschaft  und  Politik  gefragt  wird. Um   es   in   den     Worten  des   II. Vatikanischen   Konzils   zu   sagen:   Der   Pfarrgemeinderat   ist   das  anerkannte    Organ   zur Koordinierung   des Laienapostolats. Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen    Priestertum     institutionalisiert.    Das   heißt:  Die  Mitglieder  des  Pfarrgemeinderats  machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum    Aufbau     einer lebendigen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde; sie sind  nicht     Vertreterinnen   und   Vertreter     einzelner Interessensgruppen,  sondern  tragen  gemeinsam  mit  dem    Pfarrer in der Vielfalt des Zeugnisses Verantwortung für    die   Einheit   der   Sendung   der Kirche Jesu.  

Rechte und Kompetenzen des PGR     Der PGR bietet eine reale Partizipationmöglichkeit in der Kirche. Gemäß Satzung und Ausführungsrichtlinien können je nach Themenfeld abgestufte Formen der Beteiligung wahrgenommen werden: Recht auf Information, Anhörung, Mitwirkung, Zustimmung und Beschlussfassung.

Der Pfarrgemeinderat koordiniert und vernetzt    
Auch wenn der Pfarrgemeinderat für das „Ganze der Pfarrgemeinden“ verantwortlich ist, bedeutet dies nicht, alles selbst in die Hand nehmen zu müssen. Es enthält vielmehr die Aufforderung, die aktiven Gruppen und Initiativen in der Pfarrgemeinde zu vernetzen und das kirchliche Wirken zu einer Synergie zu führen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Pfarrgemeinderat mit den Gläubigen und Gruppen auf der Grundlage einer Gemeindeanalyse ein gemeindliches Leitbild entwickelt, das zur gemeinsamen Wiedererkennung aller gemeindlichen Aktivitäten wird.

Der Pfarrgemeinderat vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit      Als gewähltes Gremium hat der Pfarrgemeinderat das Mandat, im Namen der Mitglieder der Pfarrei in der Öffentlichkeit aufzutreten und zu kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Themenfeldern (z.B. Sonntagsschutz) Stellung zu beziehen. Neben dem Kontakt zu kommunalen Gremien gehört dazu auch, stellvertretend für die Pfarrgemeinde an kommunalen Entwicklungsprozessen wie Stadtteilentwicklung, Dorfentwicklung oder Agenda 21 mitzuarbeiten.

Der Pfarrgemeinderat beschließt und veranlasst    Der Pfarrgemeinderat besitzt ein Beschlussrecht in allen Fragen, die mit der Aufgabe zusammenhängen, gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen.

Der Pfarrgemeinderat beschließt und veranlasst    Der Pfarrgemeinderat besitzt ein Beschlussrecht in allen Fragen, die mit der Aufgabe zusammenhängen, gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen. Neben Maßnahmen im Bereich der sozialen und caritativen Dienste wie Altenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Ausländerarbeit zählen dazu, Maßnahmen der Bildungsarbeit und Maßnahmen im pädagogischen Bereich (Elternbeiräte der Kindertagesstätten und Schulen)

Der Pfarrgemeinderat wird gehört und stimmt zu       Für den Bereich der Finanzen und des Personals, für die die Kirchenverwaltung letzt verantwortlich ist, hat der Pfarrgemeinderat ein Recht auf Information und Zustimmung. In der Erzdiözese München und Freising kann er darüber hinaus über ein eigenes Budget im Haushalt der Pfarrei beschließen. Der Pfarrgemeinderat muss aber auch gehört werden, wenn zur Neubesetzung eine Pfarrbeschreibung erstellt bzw. überarbeitet wird und hauptamtliche Mitarbeiter im Rahmen der Kirchenstiftung angestellt werden.

Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit      Wie schon erwähnt, hat der Pfarrgemeinderat bei pastoralen Fragen zwar kein Beschlussrecht, aber er soll den Pfarrer beraten und unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser umfassende Informationen liefert. Neben der Planung von pastoralen Schwerpunkten, der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung ist dies auch der Fall, wenn die kirchliche Raumordnung geändert wird. Aber auch bei der „Behandlung“ von Konflikten in der Pfarrei muss die hervorgehobene, beratende Rolle des Pfarrgemeinderates berücksichtigt werden.