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Aus der Kirche
austreten ist leicht. Eintreten auch!
Hier die
wichtigsten Antworten:
1. An
wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
Entweder an
den Pfarrer an Ihrem Wohnort oder an die Kircheneintrittsstellen.
Weitere Infos: als katholisch Getaufte(r) unter www.st-michael-muenchen.de – Glaubensorientierung.
2. Welche
Unterlagen werden benötigt?
Bringen Sie
zum Wiedereintritt bitte Ihren Personalausweis,
die Taufurkunde und die Austrittbescheinigung mit.
3. Werde
ich noch einmal getauft?
Nein, man wird
nur einmal getauft, wenn kein berechtigter Zweifel an der
Gültigkeit der Taufe besteht.
Die Taufe wird von den großen
christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt.
Wenn Sie
vorher keiner christlichen Kirche angehört haben,
dann werden Sie durch die Taufe in die katholische Kirche
aufgenommen.
4. Und
wenn ich zu einer anderen Konfession übertreten möchte…?
Siehe unter
1., wobei vor dem Übertritt der Austritt aus der Kirche erklärt
werden muss, die man
verlässt. Das geschieht
beim Standesamt am Wohnort.
5. Was
muss ich tun, wenn ich lieber einer anderer als
meiner
Wohnsitzgemeinde angehören möchte?
Es ist
möglich, sich einer „Wunschkirchengemeinde“ anzuschließen.
Sprechen Sie das direkt bei Ihrem Eintritt an.
6. Was
bespreche ich mit dem Pfarrer?
Alles, was Sie
über Kirche/ Gemeinde, über Glaubens – und Lebensfragen wissen
oder austauschen möchten.
7. Wie
kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
Die
Wiederaufnahme geschieht in einer kleinen liturgischen Feier nur
mit Pfarrer
und dem Eintretenden, wobei auf Wunsch natürlich auch
andere dabei sein können.
8. Was
kostet der Eintritt?
Der Eintritt
selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie
– sofern
Sie Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig.
Die
Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrer Lohn – bzw. Einkommenssteuer.
Dazu kommt das jährliche Kirchgeld.
Als
katholischer Christ beträgt es für Verdienende 1,50 €.
Das Kirchgeld
wird dabei ausschließlich für die Belange der Pfarrei vor Ort
verwendet.
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